Barrierefreiheit ist keine Kür: Was das BaFG für Ihre Videos bedeutet
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich und Deutschland ein neuer Rechtsrahmen für digitale Barrierefreiheit. Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland setzen den European Accessibility Act um. Für Videoinhalte bedeutet das: Barrierefreiheit ist keine Option mehr.
Der Österreichische Behindertenrat bezeichnet das Barrierefreiheitsgesetz als "Meilenstein für Inklusion". Sozialministerin Korinna Schumann betont, dass Inklusion zur "gelebten Realität" werden müsse.
Die neue rechtliche Lage
| Land | Gesetz | In Kraft seit | Basis |
|---|---|---|---|
| 🇦🇹 Österreich | Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) | 28. Juni 2025 | EU-Richtlinie 2019/882 |
| 🇩🇪 Deutschland | Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) | 28. Juni 2025 | EU-Richtlinie 2019/882 |
Erstmals werden auch private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich fallen. Für öffentliche Stellen gilt zusätzlich die BITV 2.0 (basierend auf WCAG 2.1).
Die Realität in den Kommunen
Recherchen von CORRECTIV in Sachsen-Anhalt zeigen ein ernüchterndes Bild: Viele Gemeinden beziehen Barrierefreiheit ausschließlich auf Mobilitätseinschränkungen. Stadtratssitzungen sind für blinde, sehbehinderte und hörbehinderte Menschen in den meisten Fällen nicht zugänglich.
| Befund | Situation |
|---|---|
| 10 von 69 Gemeinden | Können überhaupt keine barrierefreien Sitzungen einrichten |
| Fokus auf Mobilität | Hör- und Sehbehinderungen werden oft nicht berücksichtigt |
| Fehlende Untertitel | Livestreams ohne Untertitelung sind die Regel |
Einige Kommunen zeigen, dass es anders geht:
- Halberstadt & Dessau: Livestreams mit Untertiteln für hörbehinderte Menschen
- Haldensleben: Umfassender Rathausumbau inklusive taktiler Hilfen für Sehbehinderte
- Köthen: Gebärdensprachdolmetscher auf Anfrage über Verein verfügbar
Was "barrierefreies Video" wirklich bedeutet
Barrierefreiheit umfasst vier zentrale Bereiche – jeder mit spezifischen Anforderungen.
1. Untertitel (Captions)
Für gehörlose und schwerhörige Nutzer unverzichtbar:
| Anforderung | Was das bedeutet |
|---|---|
| Synchron | Untertitel passen zum gesprochenen Wort |
| Vollständig | Auch Geräusche: "[Applaus]", "[Türklingel]" |
| Lesbar | Ausreichend Kontrast, angemessene Schriftgröße |
Automatisch generierte YouTube-Untertitel erfüllen diese Anforderungen oft nicht – insbesondere bei Fachbegriffen, Dialekten oder Eigennamen.
2. Audiodeskription
Für blinde und sehbehinderte Nutzer müssen visuelle Inhalte beschrieben werden:
- Wer spricht gerade?
- Welche Dokumente werden gezeigt?
- Was passiert im Raum?
3. Zugänglicher Player
Der Videoplayer selbst muss barrierefrei bedienbar sein:
- Vollständige Tastatursteuerung (Play, Pause, Lautstärke, Vollbild)
- Kompatibilität mit Screenreadern
- Sichtbare Fokus-Indikatoren
- Keine automatische Wiedergabe ohne Nutzerinteraktion
4. Navigation und Struktur
Bei längeren Videos müssen Nutzer gezielt zu relevanten Stellen springen können:
- Kapitelmarkierungen
- Durchsuchbare Transkripte
- Zeitmarken zu Tagesordnungspunkten
Hybride Formate als Chance
Die digitale Transformation eröffnet neue Möglichkeiten für Barrierefreiheit:
Baden-Württemberg hat im Juli 2025 ein Gesetz verabschiedet, das hybride Ratssitzungen dauerhaft ermöglicht. Ehrenamtliche Ratsmitglieder dürfen per Video- und Tonübertragung teilnehmen und abstimmen.
Nordrhein-Westfalen erlaubt seit 2022 digitale oder hybride Sitzungen in Ausnahmefällen wie Katastrophenlagen oder Pandemien.
Livestreaming wird zunehmend als Instrument für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung diskutiert – mit dem Nebeneffekt, dass Barrierefreiheit durch automatische Untertitelung deutlich einfacher umsetzbar wird.
Die Kosten der Nicht-Compliance
| Konsequenz | Auswirkung |
|---|---|
| Rechtliche Risiken | Beschwerden, Verbandsklagen, aufsichtsrechtliche Maßnahmen |
| Reputationsschaden | Eine Kommune, die Bürger ausschließt, macht keine gute Presse |
| Verpasste Reichweite | ~10% der Bevölkerung haben Hörbeeinträchtigungen |
Untertitel helfen auch Nicht-Muttersprachlern und Menschen in lauten Umgebungen.
Warum manuelle Untertitelung nicht skaliert
| Aufwand | Kosten |
|---|---|
| Professionelle Untertitelung | 5–15 € pro Videominute |
| 2-Stunden-Ratssitzung | 600–1.800 € pro Sitzung |
| Jährlich (wöchentliche Ausschüsse + monatliche Ratssitzungen) | Fünfstellige Beträge |
Videos werden ohne Untertitel veröffentlicht – oder gar nicht erst aufgezeichnet.
KI als Wegbereiter für Barrierefreiheit
Moderne KI-Transkription verändert diese Gleichung fundamental:
| Aspekt | Manuell | KI-gestützt |
|---|---|---|
| Kosten | 5–15 €/Min | Bruchteil |
| Geschwindigkeit | Tage | Minuten |
| Skalierbarkeit | Begrenzt | Jede Sitzung |
| Genauigkeit | 99%+ | >95% (mit Feintuning) |
Mit domänenspezifischem Feintuning – etwa für kommunale Fachbegriffe – erreichen moderne Systeme Genauigkeiten von über 95%. Der verbleibende Korrekturaufwand: wenige Minuten.
Der Weg zur Compliance
5-Stufen-Plan
-
Bestandsaufnahme
Welche Videos sind öffentlich zugänglich? Welche haben bereits Untertitel?
-
Priorisierung
Beginnen Sie mit den meistgesehenen Inhalten und neuen Veröffentlichungen
-
Automatisierung einführen
Investieren Sie in eine Plattform mit integrierter Transkription
-
Qualitätssicherung etablieren
Definieren Sie einen Korrektur-Workflow für automatisch generierte Untertitel
-
Player-Compliance prüfen
Ist Ihr Videoplayer vollständig barrierefrei bedienbar?
Barrierefreiheit als Nebenprodukt
Wer seine Videos automatisch transkribieren lässt, hat die Grundlage für Untertitel bereits geschaffen. Barrierefreiheit entsteht fast nebenbei.
Die Frage ist nicht mehr, ob Sie sich Barrierefreiheit leisten können. Die Frage ist, ob Sie sich leisten können, sie nicht zu haben.
Streamdiver generiert automatische Transkripte und Untertitel für jedes hochgeladene Video. Der Player ist vollständig barrierefrei und BITV 2.0-konform. Mehr über barrierefreie Videolösungen →
Quellen: