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Barrierefreiheit ist keine Kür: Was das BaFG für Ihre Videos bedeutet

· 5 min read
Streamdiver Team
Streamdiver

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich und Deutschland ein neuer Rechtsrahmen für digitale Barrierefreiheit. Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland setzen den European Accessibility Act um. Für Videoinhalte bedeutet das: Barrierefreiheit ist keine Option mehr.

Meilenstein für Inklusion

Der Österreichische Behindertenrat bezeichnet das Barrierefreiheitsgesetz als "Meilenstein für Inklusion". Sozialministerin Korinna Schumann betont, dass Inklusion zur "gelebten Realität" werden müsse.

Die neue rechtliche Lage

LandGesetzIn Kraft seitBasis
🇦🇹 ÖsterreichBarrierefreiheitsgesetz (BaFG)28. Juni 2025EU-Richtlinie 2019/882
🇩🇪 DeutschlandBarrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)28. Juni 2025EU-Richtlinie 2019/882

Erstmals werden auch private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich fallen. Für öffentliche Stellen gilt zusätzlich die BITV 2.0 (basierend auf WCAG 2.1).


Die Realität in den Kommunen

Recherchen von CORRECTIV in Sachsen-Anhalt zeigen ein ernüchterndes Bild: Viele Gemeinden beziehen Barrierefreiheit ausschließlich auf Mobilitätseinschränkungen. Stadtratssitzungen sind für blinde, sehbehinderte und hörbehinderte Menschen in den meisten Fällen nicht zugänglich.

BefundSituation
10 von 69 GemeindenKönnen überhaupt keine barrierefreien Sitzungen einrichten
Fokus auf MobilitätHör- und Sehbehinderungen werden oft nicht berücksichtigt
Fehlende UntertitelLivestreams ohne Untertitelung sind die Regel
Positive Beispiele

Einige Kommunen zeigen, dass es anders geht:

  • Halberstadt & Dessau: Livestreams mit Untertiteln für hörbehinderte Menschen
  • Haldensleben: Umfassender Rathausumbau inklusive taktiler Hilfen für Sehbehinderte
  • Köthen: Gebärdensprachdolmetscher auf Anfrage über Verein verfügbar

Was "barrierefreies Video" wirklich bedeutet

Barrierefreiheit umfasst vier zentrale Bereiche – jeder mit spezifischen Anforderungen.

1. Untertitel (Captions)

Für gehörlose und schwerhörige Nutzer unverzichtbar:

AnforderungWas das bedeutet
SynchronUntertitel passen zum gesprochenen Wort
VollständigAuch Geräusche: "[Applaus]", "[Türklingel]"
LesbarAusreichend Kontrast, angemessene Schriftgröße
Hinweis

Automatisch generierte YouTube-Untertitel erfüllen diese Anforderungen oft nicht – insbesondere bei Fachbegriffen, Dialekten oder Eigennamen.

2. Audiodeskription

Für blinde und sehbehinderte Nutzer müssen visuelle Inhalte beschrieben werden:

  • Wer spricht gerade?
  • Welche Dokumente werden gezeigt?
  • Was passiert im Raum?

3. Zugänglicher Player

Der Videoplayer selbst muss barrierefrei bedienbar sein:

  • Vollständige Tastatursteuerung (Play, Pause, Lautstärke, Vollbild)
  • Kompatibilität mit Screenreadern
  • Sichtbare Fokus-Indikatoren
  • Keine automatische Wiedergabe ohne Nutzerinteraktion

4. Navigation und Struktur

Bei längeren Videos müssen Nutzer gezielt zu relevanten Stellen springen können:

  • Kapitelmarkierungen
  • Durchsuchbare Transkripte
  • Zeitmarken zu Tagesordnungspunkten

Hybride Formate als Chance

Die digitale Transformation eröffnet neue Möglichkeiten für Barrierefreiheit:

Baden-Württemberg hat im Juli 2025 ein Gesetz verabschiedet, das hybride Ratssitzungen dauerhaft ermöglicht. Ehrenamtliche Ratsmitglieder dürfen per Video- und Tonübertragung teilnehmen und abstimmen.

Nordrhein-Westfalen erlaubt seit 2022 digitale oder hybride Sitzungen in Ausnahmefällen wie Katastrophenlagen oder Pandemien.

Livestreaming wird zunehmend als Instrument für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung diskutiert – mit dem Nebeneffekt, dass Barrierefreiheit durch automatische Untertitelung deutlich einfacher umsetzbar wird.


Die Kosten der Nicht-Compliance

KonsequenzAuswirkung
Rechtliche RisikenBeschwerden, Verbandsklagen, aufsichtsrechtliche Maßnahmen
ReputationsschadenEine Kommune, die Bürger ausschließt, macht keine gute Presse
Verpasste Reichweite~10% der Bevölkerung haben Hörbeeinträchtigungen

Untertitel helfen auch Nicht-Muttersprachlern und Menschen in lauten Umgebungen.


Warum manuelle Untertitelung nicht skaliert

AufwandKosten
Professionelle Untertitelung5–15 € pro Videominute
2-Stunden-Ratssitzung600–1.800 € pro Sitzung
Jährlich (wöchentliche Ausschüsse + monatliche Ratssitzungen)Fünfstellige Beträge
Das Ergebnis

Videos werden ohne Untertitel veröffentlicht – oder gar nicht erst aufgezeichnet.


KI als Wegbereiter für Barrierefreiheit

Moderne KI-Transkription verändert diese Gleichung fundamental:

AspektManuellKI-gestützt
Kosten5–15 €/MinBruchteil
GeschwindigkeitTageMinuten
SkalierbarkeitBegrenztJede Sitzung
Genauigkeit99%+>95% (mit Feintuning)
Der effiziente Workflow

Mit domänenspezifischem Feintuning – etwa für kommunale Fachbegriffe – erreichen moderne Systeme Genauigkeiten von über 95%. Der verbleibende Korrekturaufwand: wenige Minuten.


Der Weg zur Compliance

5-Stufen-Plan

  1. Bestandsaufnahme

    Welche Videos sind öffentlich zugänglich? Welche haben bereits Untertitel?

  2. Priorisierung

    Beginnen Sie mit den meistgesehenen Inhalten und neuen Veröffentlichungen

  3. Automatisierung einführen

    Investieren Sie in eine Plattform mit integrierter Transkription

  4. Qualitätssicherung etablieren

    Definieren Sie einen Korrektur-Workflow für automatisch generierte Untertitel

  5. Player-Compliance prüfen

    Ist Ihr Videoplayer vollständig barrierefrei bedienbar?


Barrierefreiheit als Nebenprodukt

Das Schöne an modernen Videoplattformen

Wer seine Videos automatisch transkribieren lässt, hat die Grundlage für Untertitel bereits geschaffen. Barrierefreiheit entsteht fast nebenbei.

Die Frage ist nicht mehr, ob Sie sich Barrierefreiheit leisten können. Die Frage ist, ob Sie sich leisten können, sie nicht zu haben.


Streamdiver generiert automatische Transkripte und Untertitel für jedes hochgeladene Video. Der Player ist vollständig barrierefrei und BITV 2.0-konform. Mehr über barrierefreie Videolösungen →


Quellen: